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Assist AB hat eines der am weitesten
durchstrukturierten (Fisch-) Quotenverwaltungssysteme in der Europäischen Union
entwickelt, schlechterdings deshalb, weil Assist AB über so viel an
Erfahrungen in dieser Aufgabenstellung bei zahlreichen europäischen
Fischereinationen verfügt. Jede Nation will das von der EU gesetzte Ziel
erreichen, stets aber auf anderem Wege, nationaler Besonderheiten wegen.
Schreiben oder rufen Sie uns einfach an. Wir können Ihnen bei ähnlicher
Fragestellung mit Sicherheit helfen.
Hintergrund der Quotenverwaltung in den EU-Mitgliedstaaten
Alljährlich schlägt das Wissenschaftliche Beratungskommitte die aktuell
zulässigen Fischfänge gebietsweise nach Menge und Art vor. Nach sorgfältigen
Abstimmungsverfahren werden die im folgenden Kalenderjahr jeweils zulässigen
Fangmengen für die jeweiligen Fischarten im Englischen als TAC bezeichnet (Total
Allowable Catch) festgesetzt Die Mitgliedsstaaten oder die jeweils nationalen
Erzeugerorganisationen verteilen die dem Mitgliedsstaat zugebilligten TACs auf
ihre Fischereitreibenden gemäß EU-seits zugebilligten Quoten in den
verschiedenen traditionell befischten Fanggebieten.
Die
Mitgliedsstaaten entscheiden dann, wie der nationale Quotenanteil unter ihren
Fischereitreibenden aufgeteilt wird.
Assist
AB
stellte zwischenzeitlich allerdings fest, dass den Mitgliedstaaten sehr viel an
Freiheit belassen worden ist, wie der Gesamtfang legitim berechnet werden darf.
Ausblick:
Der
Gesamtausfang ergibt sich aus Datenquellen wie:
Die
im Rahmen von Fischerei-Meldeverfahren erhaltenen Informationen können zunächst
fehlerbehaftet sein. Durch Datenzusammenführung und gleichzeitige
Hintergrundsabfragen werden solche Fehler erkannt, jedenfalls bei den von
Assist AB entwickelten Prüfverfahren. Gezieltes Nachfragen bei den Meldenden
wird dann möglich. Und zwangsweise wächst die Auskunftsbereitschaft zur
Lieferung wirklichkeitsnäherer Fischausfangs- bzw. -verkaufsdaten.
Auch die
Anlandungsfrage von Fänge in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder außerhalb von
diesen hat Assist AB ebenfalls sicher im Griff.
Schweden,
Dänemark, Deutschland und auch andere EU-Mitgliedstaaten wenden jeweils andere
Methodiken an, um die national zugeteilten Fischereiquoten zu verwalten. Es gibt
somit schlechterdings Vor- und Nachteile im jeweils betriebenen Quotenmanagement
der Mitgliedsstaaten.
Unsere Erfahrungen
Wir
haben z.B.
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Ein elektronisches Quotenverwaltungssystem für
Schweden entwickelt und hergestellt
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An einem solchen für Lettland mitgewirkt
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Nunmehr entwickeln wir eines für die Türkei
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