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Assist AB hat eines der am weitesten durchstrukturierten (Fisch-) Quotenverwaltungssysteme in der Europäischen Union entwickelt, schlechterdings deshalb, weil Assist AB über so viel an Erfahrungen in dieser Aufgabenstellung bei zahlreichen europäischen Fischereinationen verfügt. Jede Nation will das von der EU gesetzte Ziel erreichen, stets aber auf anderem Wege, nationaler Besonderheiten wegen. Schreiben oder rufen Sie uns einfach an. Wir können Ihnen bei ähnlicher Fragestellung mit Sicherheit helfen.

Hintergrund der Quotenverwaltung in den EU-Mitgliedstaaten

Alljährlich schlägt das Wissenschaftliche Beratungskommitte die aktuell zulässigen Fischfänge gebietsweise nach Menge und Art vor. Nach sorgfältigen Abstimmungsverfahren werden die im folgenden Kalenderjahr jeweils zulässigen Fangmengen für die jeweiligen Fischarten im Englischen als TAC bezeichnet (Total Allowable Catch) festgesetzt Die Mitgliedsstaaten oder die jeweils nationalen Erzeugerorganisationen verteilen die dem Mitgliedsstaat zugebilligten TACs auf ihre Fischereitreibenden gemäß EU-seits zugebilligten Quoten in den verschiedenen traditionell befischten Fanggebieten.

Die Mitgliedsstaaten entscheiden dann, wie der nationale Quotenanteil unter ihren Fischereitreibenden aufgeteilt wird.

Assist AB stellte zwischenzeitlich allerdings fest, dass den Mitgliedstaaten sehr viel an Freiheit belassen worden ist, wie der Gesamtfang legitim berechnet werden darf.

Ausblick:

Der Gesamtausfang ergibt sich aus Datenquellen wie:

  • Logbüchern

  • Anlandeerklärungen

  • Verkaufsanzeigen

  • Beprobungen

  • der Statistik schlechthin

 Die im Rahmen von Fischerei-Meldeverfahren erhaltenen Informationen können zunächst fehlerbehaftet sein. Durch Datenzusammenführung und gleichzeitige Hintergrundsabfragen werden solche Fehler erkannt, jedenfalls bei den von Assist AB entwickelten Prüfverfahren. Gezieltes Nachfragen bei den Meldenden wird dann möglich. Und zwangsweise wächst die Auskunftsbereitschaft zur Lieferung wirklichkeitsnäherer Fischausfangs- bzw. -verkaufsdaten.

Auch die Anlandungsfrage von Fänge in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder außerhalb von diesen hat Assist AB ebenfalls sicher im Griff.

Schweden, Dänemark, Deutschland und auch andere EU-Mitgliedstaaten wenden jeweils andere Methodiken an, um die national zugeteilten Fischereiquoten zu verwalten. Es gibt somit schlechterdings Vor- und Nachteile im jeweils betriebenen Quotenmanagement der Mitgliedsstaaten.

Unsere Erfahrungen

Wir haben z.B.

  • Ein elektronisches Quotenverwaltungssystem für Schweden entwickelt und hergestellt

  • An einem solchen für Lettland mitgewirkt

  • Nunmehr entwickeln wir eines für die Türkei


Schicken Sie uns ein E-Mail zu info@bt-assist.se , wenn Sie irgendwelche Fragen haben oder Sie Anmerkungen zu unserem Hauptaktivitäten machen möchten.
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Zuletzt aktualisiert: 2006-11-02