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Assist AB hat bereits verschiedentlich
Fangerlaubnis-Systeme entwickelt. Bitte sprechen Sie uns doch mit Ihren
Problemen einmal an; wir können Ihnen sicherlich behilflich sein.
Hintergrund
In der Regel ist das Fang- und Fischereierlaubniswesen innerhalb
der EU eine Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. Allerdings sollte ein solches
System auch die besonderen Fischereierlaubnisse für die Fischerei in den
besonderen internationalen Vertragsgebieten verwalten lassen.
Weiterhin gibt es Staaten, die personengebundene
Fischereierlaubnisse ausstellen. In anderen Fällen sind besondere
Fangerlaubnisse für bestimmte Fischereiausübungsarten herzustellen und laufend
zu verwalten.
Ausblick
Das vielfältige Erlaubniswesen zu strukturieren und programmieren
bedingt unbedingte Kenntnis der Strukturen des Fischereifahrzeugregisters. In
der EU-Fischerei ist in letzter Zeit zusätzlich zur Quotenvergabe eine
Hinwendung zur Fangregulierung durch Aufwandsbeschränkung erfolgt. Aus diesem
Grund kommt es zu steigenden Anforderungen an die Berichterstattung je
Einzelfischereifahrzeug und damit an die IT-Systeme. Es ist weiterhin absehbar,
dass neue, leistungsfähigere Verwaltungssysteme geschaffen werden müssen, die
den höheren Anforderungen entsprechen können. Sehr viele Einzeldetails müssen
mit einem Maß an hoher Sicherheit überschaut werden, schon um der
Fischereiverwaltung Rechtsstreitigkeiten mit den Fischern zu ersparen.
Mit Sicherheit kommt es im Aufgabengebiet der Erstellung und
Verwaltung von Fischereilizenzen und - erlaubnissen zu neuen und weiter erhöhten
Anforderungen. Hierzu bedarf es daher aus Kostenersparnisgründen der Entwicklung
leistungsfähigerer IT-Programme, welche die bestehenden Verwaltungssysteme
wirkungsvoll ergänzen. Nur so kann man den gesteigerten Aufgaben gerecht werden.
Unsere Erfahrungen auf diesem
Gebiet
Dies sind beispielsweise:
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Laufende
Anpassung der bereits vielen Generationen an Fang- und
Fischereierlaubnisprogrammen bei der schwedischen Fischereibehörde.
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Entwickelt
wurde ein Fischereilizenzsystem für Lettland.
Im Zeitraum 2005-2007 arbeiten wir an:
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Der Entwicklung
eines in die EU-Verordnung Nr. 26/2004 eingebetteten neuen Fang- und
Erlaubnisscheinsystems für die Türkei.
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