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Assist
AB
war eine der ersten Gesellschaften in der EU, die ein elektronisch
übermittelbares Verkaufsabrechnungssystem entwickelt hat. Sofern Sie mehr
darüber erfahren möchten, weil Sie das bei Ihnen bestehende System der
Registrierung der Verkaufsabrechnungen der Erstverkäufer erleichtern wollen,
dann schreiben Sie uns.
Hintergrund
In der EU müssen der zuständigen Fischereibehörde sämtliche
Fischankäufe von den Erstvermarktern innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
Diese Meldungen werden als Verkaufsabrechnungen bezeichnet.
In Schweden geschieht die Meldung entweder durch ein Papierdokument
oder im Wege der elektronischen Datenübersendung. Letztere wird nach Erhalt dann
einer Reihe von Datenüberprüfungstests unterzogen. Mit diesem Verfahren wird die
Plausibilität der übermittelten Verkaufsanzeigen sichergestellt.
Ausblick
Bei der Übernahme papierförmiger oder elektronischer
Verkaufsabrechnungen kann es immer zu Problemen kommen. Der Grund besteht z.B.
darin, dass immer wieder unrichtige Meldungen erfolgen. Bei der Registrierung
der Verkaufsabrechnungen kommt es dann aber zu entsprechender Offenlegung.
Vergleicht die Fischereibehörde nämlich die Daten der Logbücher mit
den Anlanderklärungen sowie den Verkaufserklärungen dann kommt der „Schwindel“
rasch heraus. Der Datenabgleich von Quellen verschiedener Herkunft macht dies in
einfacher Weise möglich.
Leider interpretieren die verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten die
bestehenden Verordnungen unterschiedlich, wenden sie demzufolge auch
verschiedenartig an. Deutschland zum Beispiel lässt die Andlandeerklärung nicht
ausfüllen, stützt sich lediglich auf die Verkaufserklärungen. Deutschland hat
sich so entschieden, weil die Verkaufserklärungen weitgehend mit den
Anlandeerklärungen identisch sein sollen.
Bedeutsam ist einerseits, dass sämtliche von den
Verkaufserklärungen her erhaltenen Informationen in das Quotenmanagement-System
eingehen. andererseits aber bedarf es genau so der übrigen Datenquellen, also
auch der Anlandeerklärungen, um ein besser abgeprüftes Quotenmanagement-System
zu erhalten.
Unsere Erfahrungen auf diesem
Gebiet
Wir haben:
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Für Schweden ein System zur Verwaltung der
manuell eingegebenen und der elektronisch übertragenen Verkaufserklärungen
entwickelt und hergestellt.
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Für Schweden ein System für das Einscannen der
Verkaufserklärungen entwickelt.
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In Lettland an der Erstellung eines Systemes
zur Erfassung der Verkaufserklärungen mitgewirkt.
Im
Zeitraum 2005-2007:
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Haben wir in der Türkei zusammen mit den
zuständigen Behörden einen Vordruck für die Verkaufserklärungen entwickelt sowie
inhaltliche Vorgaben für ein entsprechendes Erfassungsprogramm hergestellt.
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