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Assist AB
hat über 300
verschiedene Dateiabfragen entwickelt, die für den internen Gebrauch und
ebenso zur Weitergabe von Berichten an Dritte bestimmt sind. Wir verfügen im
Bereich der Fischereistatistikerstellung über große Erfahrung. Gerne würden
wir diese auch Ihnen anbieten.
Hintergrund
Die EU verlangt z.B. gemäß der EU-Verordnung Nr. 1804/2005
Fangaufwandsberichte unterschiedlicher Abfragestellung (Aufwand während
eines bestimmten Zeitraumes); diese sind ihr dann zu zusenden. Dabei kann es
sich um Abfragen handeln, die der Anzahl der Fischereitage in einem
bestimmten Seegebiet gelten oder die Berichterstattung stellt auf den Fang
bestimmter Arten ab. Bei der EU Kommission zeichnet sich eine erkennbare
Entwicklung ab, dass künftig mehr Gewicht auf die Fangaufwandsregulierung
gelegt werden soll als auf die Anlandungsmengen.
Beispiel für eine anspruchsvoller und komplizierter werdende
Berichterstattung ist:
Für das Skagerrak, Kattegatt und die Nordsee gibt es
Wiederauffüllungspläne für den Kabeljau. Die Pläne schreiben für die
verschiedenen Fanggeräte eine unterschiedliche Anzahl höchstzulässiger
Seetage in den jeweiligen Fanggebieten vor. Nach den EU-Verordnungen Nr.
1543/2000 sowie Nr. 1639/2001 müssen eine Reihe von Daten für diese
Wiederauffüllungspläne gezielt gesammelt werden.
Diese regelmäßig der EU zuzusenden Berichte wie etwa
Quoten-Ausfangsberichte, das Fahrzeugregister usw. müssen einem
vorgeschriebenen Format entsprechen, welches als FIDES (Fishery Information
Data Exchange System) bezeichnet wird und einer Art XML-Format entspricht.
Ausblick
Es ist schwierig, die verschiedene EU-Verordnungen richtig
auszulegen; es gibt keine eindeutige Lesevorschrift. So legen die
Mitgliedstaaten diese offenbar je nach Interessenlage unterschiedlich aus,
wobei sie sich an den eigenen Fangdaten und der vorhandenen Flottenkapazität
auszurichten scheinen.
Auch scheinen sich einzelne EU-Verordnungen zu widersprechen. So
werden häufiger unterschiedliche Definitionen für die Fanggeräte verwendet,
dann unterschiedliche Datenformate vorgegeben oder unterschiedliche
Berechnungsmethodiken vorgeschrieben.
Wie ist
beispielsweise ein Fischereitag zu definieren? Die Zeit vom Aus- bis zum
Einlaufen in den Hafen oder die tatsächliche Zeit während der sich das
Fangerät im Wasser befindet?
Es wäre schon gerechter, wenn die verschiedenen Mitgliedsstaaten
die Berichterstattung in gleicher Weise vornähmen anstatt dem Hasen in
unvergleichlicher Weise das Fell abzuziehen. So sind nur die im Rahmen von
FIDES zu übermittelnden Daten in jeder Weise exakt vorgeschrieben, nicht
aber die Grundlagen der Datenerhebung selbst, wie das angegebene Beispiel
weitestgehender Definitionsfreiheit erkennen lässt.
Unsere Erfahrungen auf diesem
Gebiet
Wir haben:
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Für Schweden verschiedene
Fangaufwandsberichts-Module entwickelt.
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Für Schweden zahlreiche Berichtsformen im FIDES
Format erstellt.
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In Lettland an der Entwicklung solcher
Fangaufwandsberichte mitgewirkt.
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In Lettland an der Entwicklung zahlreicher
Berichtsformen im FIDES Format mitgewirkt.
Im Zeitraum 2005-2007 arbeiten wir nun:
In der Türkei solche Berichterstattung im FIDES Format aus.
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