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Assist AB hat auch ein Programm für die Überwachung
der Fischerei gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 2847/1993 entwickelt.
Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie uns doch bitte einfach einmal an.
Hintergrund
Die EU-Kontrollvorschrift Nr. 2847/1993 gibt vor, wie die See- und
die Anlandungskontrollen vorzunehmen sind. Zusätzlich ist der Fischtransport
auf Straßenfahrzeugen zu überwachen, die Erstvermarktung der Fische
ebenfalls.
Ausblick
Dokumentationspflichtige Inspektionen fallen an:
1.
auf See
2.
bei der Anlandung
3.
bei Transporten
4.
beim Verkauf an Erstkäufer
Bei diesen Kontrollen ist zu prüfen, ob die vorgelegten Dokumente
mit der jeweils real vorgefundenen Situation übereinstimmen. Häufig fertigen
die Inspektoren zwar Protokolle an, deren Übertragung in eine Datenbank
unterbleibt aber. Gerade dies aber sollte geschehen, um das
Überwachungssystem zu effektivieren.
Mit seinem Kontroll-, Auswertungs- und Verfolgungssystem verfügt
meines Erachtens Großbritannien über das derzeit beste IT-System in den EU
Mitgliedstaaten. Wir entwickeln nunmehr ein gleichartiges Programm für die
Türkei, welches sich auf Erfahrungen der schwedischen Küstenwache, der
Marine Großbritanniens sowie der türkischen Küstenwache stützt.
Ein solches Kontroll-, Auswertungs- und Verfolgungssystem erfüllt
die seitens der EU vorgeschriebenen Verpflichtungen und könnte daher gut an
Schwedens Bedürfnisse sowie die anderer Mitgliedstaaten angepasst werden,
soweit diesen ein derartiges Überwachungsprogramm fehlt.
Unsere Erfahrungen auf diesem
Gebiet
Im Zeitraum 2005-2007 arbeiten wir an:
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Der
Entwicklung eines derartigen Überwachungssytemes für die Türkei.
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