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Assist AB
kann Ihnen auch bei dem Aufbau eines Überwachungsprogrammes zur
Registrierung, Entscheidungsfindung, laufenden Fortschrittsverfolgung bei
Rechtsverstößen gegenüber den Vorschriften zur Durchsetzung der Europäischen
Fischereipolitik behilflich sein.
Hintergrund
Gemäß Artikel 31 der EU-Verordnung Nr. 2847/1993 haben die
Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen, soweit der
Gemeinschaftlichen Fischereipolitik nicht Rechnung getragen wird.
Ausblick
Sind die angezeigten Fischereiverstöße einmal in der Datenbank,
dann fällt es sehr viel leichter mit diesen ordentlich umzugehen und
insbesondere angemessene Entscheidungen über Verfolgung, Verwarnung oder
Niederschlagung zu treffen.
Ein derartiges System fehlt in zahlreichen Mitgliedsstaaten, so
auch in Schweden. Aus den verschiedensten Quellen können die Anzeigen in
einem einzigen System zusammengeführt werden. Man kann Suchläufe
durchführen. Anzeigenhäufigungen werden erkennbar, auch wenn diese von
verschiedenen Kontrollstellen stammen. Für die Fischereibehörde entsteht
damit die Möglichkeit, notorische Rechtsbrecher wirksamer zu disziplinieren.
Weiterhin erhält die Fischereibehörde damit ein Instrument, auch
kleinere Verstöße, Verwarnungen besser zu übersehen.
In der Türkei besteht etwa die Vorschrift, neben der Zahlung einer
Geldbuße oder ein Strafgeldes die Netze, mit denen ein Vergehen begangen
wurde, zu beschlagnahmen. Wir bauen dort nun ein Überwachungssystem
entsprechend britischem Vorbild auf. Dies führt dementsprechend die
Ergebnisse der laufenden Fischereiüberwachung in den Häfen und auch auf See
mit den angezeigten, niedergeschlagenen bzw. verfolgten oder lediglich
abgemahnten Fischereiverstößen zusammen. Damit erhält die türkische
Fischereibehörde ein vollständiges Bild über den Umfang der ordnungs- bzw.
auch nicht ordnungsgemäßen Fischereiausübung in einer Region oder natürlich
auch in deren gesamtem Überwachungsgebiet.
Ein solches Überwachungssystem könnte Schweden ebenfalls einsetzen;
dies gilt auch für andere EU-Mitgliedsstaaten, wo derartige Angelegenheiten
immer noch manuell kontrolliert werden.
Unsere Erfahrungen auf diesem
Gebiet
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Zwischen
2005-2007 nehmen wir an der Entwicklung eines derartigen System zur
Stärkung der Fischereipolitik der Türkei teil.
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